Gastkommentar: „Trainer können durch Lizenzvergabe ihren Umsatz steigern“
„Alleinstellungsmerkmale machen den Erfolg eines Trainers aus.“
Markenrechtsexperte Dr. Christian Rauda empfiehlt stark ausgelasteten Trainern, über ein individuelles Lizenzmodell nachzudenken. Dieses ist in vielen Fällen profitabler, als mit einer Erhöhung des Tagessatzes zu reagieren: „Die Herausforderung besteht darin, geeignete Trainer zu finden, die sich mit der eigenen Methode vertraut machen und danach Schulungen unter der Marke des Lizenzgebers durchführen“, so Rauda. „Ferner muss sichergestellt werden, dass die vertraglichen Vereinbarungen so gestaltet werden, dass die Lizenznehmer keine Kunden abwerben und langfristig die eigene Marke stärken.“ Es empfiehlt sich weiterhin, die schutzfähigen Elemente der Trainingsmethode schützen zu lassen. Dazu gehört laut Rauda insbesondere der Name der Methode, der geschickt zur Marke angemeldet werden sollte. Bei der Markenanmeldung ist hingegen Vorsicht geboten – denn mit einer Marke, die nicht vom Spezialisten angemeldet wurde, ist in der Praxis wegen des geringen Schutzumfanges oft wenig anzufangen.
Gegen die Übernahme von Trainingsunterlagen ist der Trainer durch das Urheberrecht geschützt. Das Know-how, welches nicht an sich schutzfähig ist, kann dennoch im Rahmen eines Lizenzvertrages lizenziert werden. Wie dies geschieht, hängt vom Einzelfall ab.
Das Fazit von Dr. Christian Rauda lautet: „Mit einem belastbaren Lizenzvertrag steht einer Umsatzsteigerung dann nichts mehr im Wege.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Rauda ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf Marken- und Lizenzrecht spezialisiert. Er ist Partner der Kanzlei GRAEF Rechtsanwälte und unter rauda@graef.eu zu erreichen.”














